IMMOBILIENRECHT
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Es geht nicht nur um den Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks – es geht um Ihr Zuhause, Ihre Investition oder Ihre Altersvorsorge. Wir wissen, welche Bedeutung dieser Schritt für Sie hat, und begleiten Sie deshalb mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen durch den gesamten Prozess.
Ein Immobilienkaufvertrag ist mehr als eine Formalität. Er muss rechtssicher gestaltet sein, Ihre Interessen schützen und sicherstellen, dass alle Beteiligten – Käufer, Verkäufer und gegebenenfalls finanzierende Banken – klare und verlässliche Regelungen erhalten. Wir stehen Ihnen dabei jederzeit als kompetente, hilfsbereite und transparente Ansprechpartner zur Verfügung.
Ein rechtssicherer Kaufvertrag enthält viele wesentliche Punkte, die gut durchdacht und verständlich geregelt sein müssen. Dazu gehören unter anderem:
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Wann und wie wird der Kaufpreis gezahlt? Welche Voraussetzungen müssen vor der Zahlung erfüllt sein?
Lastenfreistellung: Bestehende Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte können übernommen oder gelöscht werden. Wir klären mit den Beteiligten, welche Löschungsunterlagen erforderlich sind, und holen diese bei Bedarf ein.
Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten: Ab wann sind Sie wirtschaftlicher Eigentümer, und wer trägt welche Kosten?
Haftung und Gewährleistung: Welche Rechte haben Sie, falls sich nachträglich Mängel zeigen?
Individuelle Vereinbarungen: Jeder Kauf ist einzigartig – wir berücksichtigen Besonderheiten wie bestehende Mietverhältnisse, bauliche Veränderungen oder Finanzierungsfragen.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur einen rechtssicheren Vertrag zu bieten, sondern auch Sicherheit und Klarheit in allen Details zu schaffen.
Die Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken als Vertragsgegenstand ist von wesentlicher Bedeutung und hat Auswirkungen auf die Gestaltung des Kaufvertrags. Während bei bebauten Grundstücken wie Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen neben dem Grundstück auch die vorhandenen Gebäude Beachtung finden, stehen bei unbebauten Grundstücken die zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten und Erschließungsfragen im Vordergrund. Die vertraglichen Regelungen müssen daher sorgfältig auf die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Grundstücks zugeschnitten werden.
Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung – beim Kauf einer bebauten Immobilie sind neben dem Grundstück auch die bestehenden Gebäude relevant. Besonders wichtig sind hier:
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der richtigen Gestaltung Ihres Kaufvertrages.
Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ist ein bedeutender Schritt und eine emotionale Entscheidung, die gut durchdacht sein will. Schließlich geht es um Ihr zukünftiges Zuhause, einen Ort der Geborgenheit und Freude. Deshalb beraten wir Sie umfassend. Jede Immobilie ist einzigartig, genauso wie Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Ob es um ein gemütliches Einfamilienhaus mit Garten, eine stilvolle Stadtwohnung oder ein charmantes Reihenhaus geht – wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen. Beim Kauf eines Hauses sind vor allem Fragen zur Bausubstanz, zur Energieeffizienz und zur Grundstückssituation entscheidend.
Wir achten darauf, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, damit Ihr neues Zuhause keine unerwarteten Überraschungen bereithält.
Wirtschaftliche Überleitung der Mietverhältnisse: Sie übernehmen als Käufer sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverträgen. Mietkautionen, laufende Mietverträge sowie vertraglich vereinbarte Nebenkostenabrechnungen gehen auf Sie über.
Nutzungsrechte: Abgrenzung der Lasten und Kosten: Damit es zu einem fairen Übergang zwischen Verkäufer und Käufer kommt, wird eine unterjährige Abgrenzung von Mieteinnahmen, Betriebskosten und offenen Nebenkostenabrechnungen vorgenommen. Üblicherweise wird taggenau bestimmt, welche Partei welche Einnahmen und Verpflichtungen trägt.
Vermietung: Dokumentation der Mietverhältnisse: Um für beide Seiten Klarheit zu schaffen, fügen wir dem Vertrag eine Liste mit den wesentlichen Kerndaten der Mietverhältnisse als Anlage bei. Diese enthält Angaben zu den Mietern, Mietverträgen, Miethöhen, Kautionen und Nebenkostenvorauszahlungen..
Wenn Sie eine vermietete Immobilie erwerben, treten Sie in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Damit dies rechtssicher und transparent erfolgt, werden folgende Punkte vertraglich geregelt:
So stellen wir sicher, dass Sie als Käufer genau wissen, welche vertraglichen Verpflichtungen Sie übernehmen, und schützen Sie vor späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten.
Der Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Teileigentums bringt einige Besonderheiten mit sich:
Gemeinschaftsordnung: Sie erwerben nicht nur eine Wohnung, sondern auch Miteigentum am gesamten Gebäude. Die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft sind in der Teilungserklärung geregelt.
Hausgeld und Rücklagen: Sie treten in die bestehende Verwaltung der Immobilie ein und sind an Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden.
Sondernutzungsrechte: Gehört ein Gartenanteil oder ein Stellplatz zur Wohnung? Dies muss genau geregelt werden.
Verwalterzustimmung: In vielen Fällen ist beim Erwerb einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit die Zustimmung des Verwalters der Eigentümergemeinschaft erforderliche. Wir kümmern uns unbürokratisch um die erforderlichen Unterlagen und holen die Zustimmung für Ihren Kaufvertrag ein.
Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Besonderheiten berücksichtigt und in den Kaufvertrag einbezogen werden, damit Sie als Käufer keine bösen Überraschungen erleben..
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, um später zu bauen, sollten Sie vorab prüfen:
Wir achten darauf, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, damit Ihr neues Zuhause keine unerwarteten Überraschungen bereithält.
Jede Immobilie ist im Grundbuch eingetragen – hier sind sämtliche Rechte und Belastungen dokumentiert. Eine gründliche Prüfung ist essenziell:
Jede Immobilie ist im Grundbuch eingetragen – hier sind sämtliche Rechte und Belastungen dokumentiert. Eine gründliche Prüfung ist essenziell:
Es kommt vor, dass die Veräußerung einer Immobilie durch eine Erbengemeinschaft erfolgt. Dies kann die Abwicklung des Verkaufsprozesses komplexer gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, alle Formalitäten zu klären und die Interessen aller Erben zu berücksichtigen, um einen reibungslosen und fairen Verkauf zu gewährleisten.
Auch wenn die Veräußerung durch einen Testamentsvollstrecker, Betreuer oder Insolvenzverwalter erfolgt, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Diese Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit und eine sorgfältige Koordination der beteiligten Parteien. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und der Verkaufsprozess transparent und effizient abläuft.
In allen diesen speziellen Situationen können Sie auf uns vertrauen. Wir kümmern uns um sämtliche Belange und sorgen dafür, dass alle Beteiligten sorglos und sicher den Immobilienkaufvertrag abschließen können. Unsere serviceorientierte Herangehensweise stellt sicher, dass Sie bestens informiert und betreut werden – damit Ihr Immobilientraum sorgenfrei in Erfüllung geht.
Jede Immobilie ist im Grundbuch eingetragen – hier sind sämtliche Rechte und Belastungen dokumentiert. Eine gründliche Prüfung ist essenziell:
Beim Kauf einer Immobilie ist es von großer Bedeutung, dass alle bestehenden Belastungen gründlich geprüft und gegebenenfalls geklärt oder gelöscht werden. Wir stehen Ihnen hierbei mit unserem kompetenten Team mit Rat und Tat zur Seite.
Unter Belastungen versteht man Eintragungen im Grundbuch, die mit Rechten Dritter an der Immobilie verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Diese können den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie erheblich beeinflussen. Bei einer Lastenfreistellung wird geprüft, ob diese Belastungen übernommen oder gelöscht werden müssen, um eine reibungslose und sichere Abwicklung des Immobilienkaufs zu gewährleisten.
Bereits im Rahmen der Vorbereitung Ihres Kaufvertrages und im Rahmen seiner Abwicklung kümmern wir uns darum, dass alle bestehenden Belastungen im Grundbuch geklärt und, falls erforderlich, gelöscht werden. Wir holen die nötigen Löschungsunterlagen ein und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wir wissen, dass der Immobilienkauf manchmal kompliziert sein kann, insbesondere wenn mehrere Parteien involviert sind oder besondere rechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Auch in solchen Situationen können Sie sich voll und ganz auf uns verlassen. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass alle Belange der Beteiligten berücksichtigt werden und der Verkaufsprozess transparent und effizient abläuft.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen sorgenfreien und sicheren Immobilienkauf zu ermöglichen. Mit unserer sachkundigen Beratung und umfassenden Unterstützung stellen wir sicher, dass Sie bestens informiert und betreut werden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – damit Ihr Immobilientraum in Erfüllung geht.
Beim Immobilienkauf ist nicht nur der Kaufgegenstand entscheidend, sondern auch die Beteiligten und ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir sorgen dafür, dass alle Besonderheiten in Ihrem Vertrag berücksichtigt werden, sodass alle Beteiligten rechtssicher agieren können.
Welche Eigentumsanteile sollen im Grundbuch eingetragen werden? Nicht immer erwerben alle Beteiligten zu gleichen Teilen. Individuelle Erwerbsquoten können je nach Finanzierungsanteil oder interner Vereinbarung flexibel gestaltet werden.
Gemeinschaftliche Rechte und Pflichten: Gehört die Immobilie mehreren Personen, haften sie grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den Kaufpreis und etwaige Darlehen. Eine vertragliche Regelung zur internen Haftungsverteilung kann sinnvoll sein.
Auseinandersetzung bei späterer Trennung oder Erbfall: Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer werden, sollte bedacht werden, wie mit einer späteren Trennung, einem Verkauf oder einem Erbfall umgegangen wird. Eine gesonderte Vereinbarung kann Streit vermeiden.
Häufig erwerben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie – sei es als Ehepaar, als unverheiratete Partner, innerhalb einer Erbengemeinschaft oder als Investoren. Hierbei stellen sich wichtige Fragen:
Beim Immobilienerwerb durch Ehegatten ist der Güterstand, in dem die Ehegatten verheiratet sind entscheidend:
Zugewinngemeinschaft
(gesetzlicher Regelfall):
Die Immobilie gehört grundsätzlich demjenigen, der sie kauft, es sei denn, beide Ehegatten treten als Käufer auf. Im Falle einer Scheidung kann jedoch ein Ausgleichsanspruch bestehen..
Gütertrennung ode
Gütergemeinschaft:
Bei Gütertrennung bleibt das Eigentum strikt getrennt. Bei Gütergemeinschaft fällt die Immobilie in das gemeinschaftliche Vermögen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Bei Beteiligten mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland kann ein abweichendes Güterrecht gelten. Wir prüfen für Sie, welches Recht Anwendung findet und ob eine gesonderte Regelung notwendig ist.
Alle Fragen rund um das Thema Güterstand erörtern und besprechen wir gerne mit Ihnen. Bereits im Rahmen der Vorbereitung des Kaufvertrages sprechen wir Sie hierauf an, um für Sie einen rechtssicheren Erwerb zu gestalten.
Wenn eine Immobilie aus einem Nachlass verkauft wird, sind in der Regel mehrere Erben beteiligt. Eine Erbengemeinschaft kann jedoch nur gemeinschaftlich handeln.
Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und mitwirken. Einzelne Erben können nicht allein über die Immobilie verfügen.
Erbauseinandersetzung: Falls die Erbengemeinschaft nach dem Verkauf aufgelöst werden soll, kann eine gesonderte Vereinbarung zur Verteilung des Kaufpreises getroffen werden.
Nicht immer erwerben Käufer eine Immobilie zu gleichen Teilen. Unterschiedliche Erwerbsquoten können verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:
Unterschiedliche Finanzierungsanteile: Unterschiedliche Finanzierungsanteile: Falls ein Käufer mehr Eigenkapital einbringt oder allein den Kredit bedient, kann dies im Grundbuch abgebildet werden.
Strategische Entscheidungen bei Kapitalanlegern: Investoren können Eigentumsanteile so aufteilen, dass sie steuerliche Vorteile oder eine bessere Risikostreuung erzielen.
In all diesen Fällen beraten wir Sie umfassend und sorgen dafür, dass Ihre individuellen Wünsche rechtlich sauber umgesetzt werden.
Oft werden beim Immobilienverkauf nicht nur das Grundstück und das Gebäude, sondern auch Einrichtungsgegenstände oder technische Anlagen mitveräußert. Das betrifft beispielsweise:
Da sich diese Gegenstände nicht automatisch mit der Immobilie im Kaufvertrag befinden, ist es wichtig, ihre Übernahme ausdrücklich zu regeln. Wir empfehlen dabei eine klare Trennung zwischen dem eigentlichen Immobilienkaufpreis und dem Kaufpreis für bewegliche Gegenstände. Dies kann insbesondere aus steuerlichen Gründen relevant sein, da auf den Kaufpreis für bewegliche Gegenstände keine Grunderwerbsteuer anfällt. Gerne beraten wir Sie zur optimalen vertraglichen Gestaltung, damit alle Vereinbarungen rechtssicher dokumentiert sind.
Die sichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienkauf. In der Regel erfolgt die Zahlung direkt vom Käufer an den Verkäufer. Dabei sorgen wir dafür, dass alles reibungslos funktioniert und beide Seiten abgesichert sind. In besonderen Fällen kann aber auch eine treuhänderische Abwicklung über ein Notaranderkonto erforderlich sein.
Erst wenn alles rechtlich gesichert ist, fordern wir den Käufer zur Zahlung über unsere Fälligkeitsmitteilung auf. Der Verkäufer erhält den Kaufpreis direkt und anschließend kümmern wir uns um die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Käufer ist in dieser Phase umfassend durch die zu seinen Gunsten eingetragene Vormerkung abgesichert.
Manchmal gibt es Situationen, in denen eine Zwischenstation des Kaufpreises auf einem Notaranderkonto sinnvoll oder erforderlich ist. Wir empfehlen diese treuhänderische Abwicklung beispielsweise dann, wenn:
In diesen Fällen zahlt der Käufer den Kaufpreis zunächst auf unser Anderkonto. Wir verwalten das Geld treuhänderisch und geben es erst dann an den Verkäufer frei, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Das sorgt für zusätzliche Sicherheit – für beide Seiten.
Wenn Sie als privater Käufer eine Immobilie von einem gewerblichen Verkäufer (z. B. einem Bauträger oder einem Immobilienunternehmen) erwerben, handelt es sich um einen Verbrauchervertrag. In diesen Fällen gelten besondere Schutzmechanismen, die sicherstellen, dass Sie als Käufer ausreichend Zeit für eine fundierte Entscheidung haben. Wichtige Punkte sind hier:
Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Für viele Käufer ist die Finanzierung über ein Bankdarlehen ein wichtiger Bestandteil des Immobilienerwerbs. Damit alles reibungslos funktioniert, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass die Bestellung der Grundschuld schnell, sicher und unkompliziert erfolgt.
Sobald Sie sich mit Ihrer Bank über die Finanzierung geeinigt haben, erhalten Sie von ihr die erforderlichen Unterlagen zur Grundschuldbestellung. Hier kommen wir ins Spiel:
Sie lassen uns einfach den Grundschuldbestellungsauftrag Ihrer Bank zukommen – alles Weitere übernehmen wir!
So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Finanzierung rechtzeitig bereitsteht und der Kaufpreis pünktlich gezahlt werden kann.
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für das Darlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht es der Bank, die Immobilie zu verwerten, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. In den meisten Fällen geschieht dies jedoch nur formal als Absicherung – die tatsächliche Rückzahlung erfolgt regulär über die vereinbarten Raten.
Wichtig zu wissen: Die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen vollständig getilgt ist. Auf Wunsch kümmern wir uns später um die Löschung im Grundbuch, sobald die Bank ihre Freigabe erteilt.
Damit die Bank die Darlehenssumme rechtzeitig auszahlen kann, muss die Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein. Unsere Kaufverträge enthalten zur Durchführung Ihrer Finanzierung eine sogenannte Belastungsvollmacht. Diese erlaubt es Ihnen, die Immobilie bereits mit einer Grundschuld zu belasten, noch bevor Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
Die notarielle Beurkundung ist nicht nur ein formeller Akt, sondern ein entscheidender Schritt für einen sicheren Kauf. Wir lesen den gesamten Vertrag vollständig vor, erläutern Ihnen alle Inhalte und beantworten Ihre Fragen. Erst nach der Beurkundung setzen wir alle weiteren Schritte in Gang, sodass Ihr Immobilienkauf sicher, transparent und reibungslos verläuft. Ihr Immobilienkauf – Mit uns auf der sicheren Seite
Wir bieten Ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine persönliche, individuelle Betreuung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fragen klären und Ihren Kauf rechtlich optimal gestalten.
Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch – wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten!
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, übernehmen wir die gesamte Abwicklung für Sie. Dabei kümmern wir uns unter anderem um:
Wir behalten alle Fristen im Blick und sorgen dafür, dass alles zügig vorangeht. Manche Schritte – insbesondere Grundbuchverfahren oder Behördenanfragen – können jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigen wir Sie schriftlich und fordern die Zahlung des Kaufpreises an. Jetzt überweisen Sie direkt an den Verkäufer oder – falls vereinbart – auf ein Notaranderkonto. Falls Sie eine Finanzierung nutzen, koordinieren wir die Grundschuldbestellung mit Ihrer Bank, damit die Kaufpreiszahlung rechtzeitig erfolgen kann.
Nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde, beantragen wir die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Dies kann – je nach Grundbuchamt – einige Wochen dauern. Sobald die Umschreibung erfolgt ist, informieren wir Sie umgehend.
Auch nach der Beurkundung stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, halten alle Beteiligten auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass Sie Ihr Eigentum sicher und sorgenfrei erwerben.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie bis zum Schluss!
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de