Ein erbrechtliche Verfügung ist weit mehr als eine formale Regelung – es ist eine persönliche Entscheidung, die den künftigen Umgang mit Ihrem Vermögen nachhaltig beeinflusst. Ohne eine von Ihnen errichtete Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), tritt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge ein.
Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht basiert auf dem Verwandtenerbrecht und dem Erbrecht des Ehegatten, das wiederum vom Güterstand beeinflusst wird, in dem die Ehegatten lebten. Nach dem Verwandtenerbrecht erben Verwandte des Erblassers in einer festen Reihenfolge. An erster Stelle stehen die Kinder und deren Abkömmlinge, gefolgt von den Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen. Sollten keine Verwandten der vorhergehenden Ordnungen vorhanden sein, erben die Großeltern und deren Abkömmlinge, gefolgt von den Urgroßeltern und deren Abkömmlingen.
Das Erbrecht des Ehegatten hängt vom Güterstand ab, in dem die Ehegatten lebten. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehegatte neben seinem Erbteil einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe von einem Viertel des Nachlasses. Der Ehegatte erbt also die Hälfte, wenn neben ihm Kinder oder Enkel des Erblassers vorhanden sind, und drei Viertel, wenn neben ihm nur Eltern des Erblassers oder deren Abkömmlinge leben. Bei anderen Güterständen wie der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft kann der Erbteil des Ehegatten variieren und bedarf einer individuellen Betrachtung.
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft zwischen diesen. Diese Form der Gesamthandsgemeinschaft bedeutet, dass die Erben grundsätzlich nur gemeinsam handeln können. Jeder Miterbe hat einen ideellen Anteil am gesamten Nachlass, jedoch keine Rechte an einzelnen Nachlassgegenständen. Entscheidungen über den Nachlass müssen einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten und Verzögerungen führen kann. Das Gemeinschaftliche Handeln der Erben bezieht sich auf die Verwaltung und Verfügung über den Nachlass. Dies bedeutet, dass beispielsweise Immobilien nur gemeinsam verkauft oder vermietet werden können, und auch bei anderen wichtigen Entscheidungen, wie etwa der Verteilung des Nachlasses, eine gemeinsame Abstimmung erforderlich ist. Die Erbengemeinschaft endet, wenn der Nachlass vollständig auseinandergesetzt ist, das heißt, wenn alle Nachlassgegenstände verteilt und alle Verbindlichkeiten beglichen sind.
Obwohl also die gesetzliche Erbfolge eine gewisse Ordnung in die Verteilung des Nachlasses bringt, berücksichtigt sie nicht Ihre individuellen Wünsche und Besonderheiten Ihrer Familie:
Eine Beratung durch uns ermöglicht eine maßgeschneiderte Erbfolgeregelung, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen gerecht wird.
Wir nehmen uns gerne die Zeit, um mit Ihnen alle Gestaltungsmöglichkeiten zu besprechen und eine optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
Ein privatschriftliches Testament kann zwar wirksam sein, birgt aber oft erhebliche Risiken: Unklare Formulierungen, widersprüchliche Regelungen oder Streitigkeiten unter Erben sind häufig die Folge. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag bietet dagegen entscheidende Vorteile:
Alle von uns errichteten Verfügungen von Todes wegen werden im Zentralen Testamentsregister registriert. Dies gewährleistet, dass Ihr letzter Wille sicher dokumentiert, im Todesfall schnell auffindbar ist und zuverlässig eröffnet wird. Das Zentrale Testamentsregister wird von der Bundesnotarkammer geführt und ermöglicht eine zuverlässige Benachrichtigung der zuständigen Nachlassgerichte über das Vorhandensein und den Verwahrort Ihres Testamentes oder Erbvertrages. Das Verfahren der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen erfolgt in der Regel durch das Nachlassgericht, das nach dem Tod des Erblassers das Nachlassverfahren übernimmt. Das Nachlassgericht fordert die Verwahrstelle zur Vorlage des Testaments oder Erbvertrages auf, eröffnet das Dokument und informiert die Erben über dessen Inhalt. Durch die amtliche Verwahrung und die Registrierung im Testamentsregister kann sichergestellt werden, dass Ihre Verfügung zuverlässig umgesetzt wird und Unklarheiten oder Streitigkeiten vermieden werden.
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, in der Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Sie können es jederzeit allein erstellen und ändern, solange Sie testierfähig sind. Es gibt zwei Arten von Testamenten:
Ein Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen, die Sie gemeinsam mit einer oder mehreren Personen abschließen. Er bietet eine hohe Verbindlichkeit und kann (soweit Sie dies bestimmen) nicht einseitig widerrufen werden. Der Erbvertrag eignet sich vor allem für Verfügungen von Todes wegen von Ehegatten mit gemeinsamen Kindern oder auch besonders für komplexe familiäre oder wirtschaftliche Verhältnisse, wie z.B. Patchwork-Familien, unternehmerische Nachfolge oder internationale Nachlassfälle. Er ermöglicht es Ihnen, bereits zu Lebzeiten rechtssichere Vereinbarungen zu treffen und so den Frieden unter den Erben zu wahren.
Ihre Verfügung von Todes wegen kann vielfältige Regelungen enthalten, die individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind:
Vermächtnisse bieten insoweit aber nicht nur die Möglichkeit, gezielt bestimmte Personen zu bedenken, sondern auch steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen. Durch eine entsprechende Aufteilung des Nachlasses auf mehrere Vermächtnisnehmer können diese Freibeträge voll ausgeschöpft werden, was zu erheblichen Steuerersparnissen führt. Wir als Notare beraten Sie umfassend in dieser Hinsicht und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Vermögensnachfolge sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal gestaltet wird.
Ein Vermächtnis erfordert nach dem Erbfall die sogenannte Vermächtniserfüllung. Hierbei handelt es sich um das Verfahren, durch den der im Testament oder Erbvertrag benannte Vermächtnisnehmer den ihm zugedachten Vermächtnisgegenstand erhält. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und dem Vermächtnisnehmer die festgelegten Gegenstände, Geldbeträge oder Nutzungsrechte zu übergeben. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn Immobilien betroffen sind, muss die Vermächtniserfüllung notariell erfolgen.
Es können dabei zwei Arten der Testamentsvollstreckung unterschieden werden: die Abwicklungstestamentsvollstreckung und die Dauertestamentsvollstreckung. Bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung übernimmt der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, Schulden zu begleichen und etwa Vermächtnisse zu erfüllen. Er sorgt dafür, dass der Nachlass gemäß der im Testament oder Erbvertrag festgelegten Regelungen aufgeteilt wird. Die Abwicklungstestamentsvollstreckung endet, wenn diese Aufgaben erledigt und der Nachlass vollständig verteilt ist.
Die Dauertestamentsvollstreckung hingegen geht über die bloße Abwicklung hinaus. Hierbei verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über einen längeren Zeitraum, um beispielsweise minderjährige Erben zu schützen oder die wirtschaftliche Nutzung von Vermögenswerten sicherzustellen. Diese Art der Vollstreckung kann sinnvoll sein, um langfristige Regelungen zu treffen und den Nachlass nachhaltig zu sichern.
Wir wissen, dass die Regelung des Erbrechts eine sorgfältige Planung und durchdachte Entscheidungen erfordert, um Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen. Als erfahrene Notare stehen wir Ihnen mit umfassendem Fachwissen zur Seite. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung, die alle Aspekte des Erbrechts sowie der Schnittstellen zum Steuerrecht abdeckt. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die Ihre individuellen Wünsche umsetzt, Ihre familiäre Situation und Lebensplanung berücksichtigt, steuerliche Vorteile maximiert, Ihre Erben frühzeitig absichert und potenzielle Streitigkeiten vorbeugt.
Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Lösung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
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Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
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