LEISTUNGEN

Immobilienrecht

Unsere Leistungen im Bereich Immobilienrecht.

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Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Es geht nicht nur um den Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks – es geht um Ihr Zuhause, Ihre Investition oder Ihre Altersvorsorge. Wir wissen, welche Bedeutung dieser Schritt für Sie hat, und begleiten Sie deshalb mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen durch den gesamten Prozess.

Ein Immobilienkaufvertrag ist mehr als eine Formalität. Er muss rechtssicher gestaltet sein, Ihre Interessen schützen und sicherstellen, dass alle Beteiligten – Käufer, Verkäufer und gegebenenfalls finanzierende Banken – klare und verlässliche Regelungen erhalten. Wir stehen Ihnen dabei jederzeit als kompetente, hilfsbereite und transparente Ansprechpartner zur Verfügung.

Immobilienrecht WEG

Die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum ist ein bedeutender Schritt – sei es für den Verkauf einzelner Einheiten, die langfristige Verwaltung oder eine gezielte Strukturierung eines Immobilienbestands. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur vollständigen Umsetzung und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie die rechtlich und wirtschaftlich optimale Aufteilung erhält.

Ob kleine Immobilien mit wenigen Einheiten oder große Wohn- oder Gewerbeobjekte, wir finden für jede Konstellation eine passgenaue Lösung. Auch bei späteren Anpassungen der Gemeinschaft, etwa durch bauliche Veränderungen oder geänderte Nutzungsregelungen, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Immobilienrecht eGbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine häufig gewählte Rechtsform für den gemeinschaftlichen Erwerb und die Verwaltung von Immobilien. Diese Rechtsform bietet verschiedene Vorteile, insbesondere für kleinere Gruppen von Investoren oder Privatpersonen, die gemeinsam in eine Immobilie investieren möchten.

Immobilienrecht Grundbuch

Nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt das Grundbuch eine zentrale Rolle – auch viele andere rechtliche Vorgänge erfordern eine Anpassung der Eintragungen. Ob die Eintragung oder Löschung von Rechten in Abteilung II und III des Grundbuchs – wir kümmern uns darum! Schnell, effizient und immer mit einem offenen Ohr für Ihre Fragen.

Immobilienrecht Erbbaurecht

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Wir und unser Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble

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