VORSORGEVOLLMACHT
Die Vorsorgevollmacht kann auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Sie deckt vor allem zahlreiche Lebensbereiche ab, in denen typischerweise eine Vertretung des Vollmachtgebers im Vorsorgefall notwendig oder zweckmäßig ist:
Vorsorge kann auch die Zeit nach dem eigenen Tod betreffen. Mit der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht als transmortale Vollmacht ermöglichen Sie es dem Vorsorgebevollmächtigten, bereits vor der Testamentseröffnung oder der Ausstellung eines Erbscheins wichtige und häufig dringliche Angelegenheiten zu regeln. Sie verhindern dadurch, dass Ihre Erben erst nach einem langwierigen Nachlassverfahren Zugriff auf die Erbschaft haben und den Nachlass regeln können. Zur in der Praxis üblichen Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht als transmortale Vollmacht beraten wir Sie und erläutern Ihnen die Anwendungsfälle in der Praxis.
Sicherung von Vermögenswerten: Zugriff auf Bankkonten, Depots und Schließfächer, um notwendige Ausgaben (z.B. Beerdigungskosten) zu ermöglichen.
Organisation der Bestattung: Beauftragung von Bestattungsdienstleistern oder Regelung bestehender Bestattungsverträge.
Fortführung laufender Verträge: Verhinderung von Zahlungsausfällen bei Miet- oder Versicherungsverträgen.
Regelung des digitalen Nachlasses: Zugriff auf Online-Konten, Social-Media-Profile und andere digitale Dienste.
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241. 470 65 - 0
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Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten).
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