IMMOBILIENRECHT
Flexibilität für Ihre Eigentümergemeinschaft
Auch nach der erstmaligen Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum kann es erforderlich sein, die bestehende Struktur anzupassen. Sei es durch bauliche Veränderungen, geänderte Eigentumsverhältnisse oder die Anpassung der Gemeinschaftsordnung – wir stehen Ihnen auch in diesen Fällen mit unserer Erfahrung zur Seite.Gemeinschaftsordnung sorgt für klare Strukturen und vermeidet zukünftige Konflikte.
Typische nachträgliche Änderungen sind:
Zusammenlegung oder Teilung von Einheiten:
Soll eine große Wohnung in zwei kleinere Einheiten aufgeteilt oder sollen zwei benachbarte Einheiten zusammengelegt werden, sind sowohl eine Änderung der Teilungserklärung als auch eine Anpassung des Aufteilungsplans erforderlich.
Änderung der Nutzungszwecke:
Wenn eine Gewerbeeinheit künftig zu Wohnzwecken genutzt werden soll (oder umgekehrt), muss dies in der Teilungserklärung und oft auch in der Gemeinschaftsordnung angepasst werden.
Änderung von Sondernutzungsrechten:
Beispielsweise, wenn ein Garten oder Stellplatz neu zugeordnet oder aufgeteilt werden soll.?
Nachträgliche Einräumung von Ausbaurechten:
Falls ein Eigentümer nachträglich ein exklusives Recht zum Dachausbau oder zur Errichtung eines Anbaus erhalten soll.
Wir begleiten Sie bei der rechtlichen Umsetzung dieser Änderungen, erstellen die erforderlichen Anpassungen der Teilungserklärung und sorgen für eine reibungslose Eintragung im Grundbuch.
Um eine reibungslose Aufteilung oder eine Änderung einer bestehenden Aufteilung sicherzustellen, arbeiten wir eng mit Architekten und Planern zusammen. Gerade bei der Begründung von Wohnungseigentum oder späteren Änderungen sind Aufteilungspläne entscheidend, die den Einheiten und dem Gemeinschaftseigentum klare Grenzen zuweisen. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses:
Ob es um die erstmalige Aufteilung oder eine spätere Änderung geht – wir bieten Ihnen einen umfassenden Service und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de
Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten).
Mehr Informationen finden Sie hier: