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KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN

Mitverkauf beweglicher Gegenstände

Küche, Möbel & Co. richtig regeln

Oft werden beim Immobilienverkauf nicht nur das Grundstück und das Gebäude, sondern auch Einrichtungsgegenstände oder technische Anlagen mitveräußert.

Das betrifft beispielsweise:

Da sich diese Gegenstände nicht automatisch mit der Immobilie im Kaufvertrag befinden, ist es wichtig, ihre Übernahme ausdrücklich zu regeln. Wir empfehlen dabei eine klare Trennung zwischen dem eigentlichen Immobilienkaufpreis und dem Kaufpreis für bewegliche Gegenstände. Dies kann insbesondere aus steuerlichen Gründen relevant sein, da auf den Kaufpreis für bewegliche Gegenstände keine Grunderwerbsteuer anfällt. Gerne beraten wir Sie zur optimalen vertraglichen Gestaltung, damit alle Vereinbarungen rechtssicher dokumentiert sind.

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Wir und unser Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble

T
0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de

Aktueller Hinweis zu Anfahrt

Straßensperrung ab
11. Juni 2026

Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.

Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten). 

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