KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN
Für viele Käufer ist die Finanzierung über ein Bankdarlehen ein wichtiger Bestandteil des Immobilienerwerbs. Damit alles reibungslos funktioniert, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass die Bestellung der Grundschuld schnell, sicher und unkompliziert erfolgt.
Sobald Sie sich mit Ihrer Bank über die Finanzierung geeinigt haben, erhalten Sie von ihr die erforderlichen Unterlagen zur Grundschuldbestellung. Hier kommen wir ins Spiel:
So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Finanzierung rechtzeitig bereitsteht und der Kaufpreis pünktlich gezahlt werden kann.
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für das Darlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht es der Bank, die Immobilie zu verwerten, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. In den meisten Fällen geschieht dies jedoch nur formal als Absicherung – die tatsächliche Rückzahlung erfolgt regulär über die vereinbarten Raten.
Wichtig zu wissen: Die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen vollständig getilgt ist. Auf Wunsch kümmern wir uns später um die Löschung im Grundbuch, sobald die Bank ihre Freigabe erteilt.
Damit die Bank die Darlehenssumme rechtzeitig auszahlen kann, muss die Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein. Unsere Kaufverträge enthalten zur Durchführung Ihrer Finanzierung eine sogenannte Belastungsvollmacht. Diese erlaubt es Ihnen, die Immobilie bereits mit einer Grundschuld zu belasten, noch bevor Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241. 470 65 - 0
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Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten).
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