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KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN

Käufer- und Verkäuferkonstellationen

Besonderheiten bei den Beteiligten

Besonderheiten bei den Beteiligten – Mehrere Käufer, Verkäufer oder spezielle Konstellationen

Beim Immobilienkauf ist nicht nur der Kaufgegenstand entscheidend, sondern auch die Beteiligten und ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir sorgen dafür, dass alle Besonderheiten in Ihrem Vertrag berücksichtigt werden, sodass alle Beteiligten rechtssicher agieren können.

Welche Eigentumsanteile sollen im Grundbuch eingetragen werden? Nicht immer erwerben alle Beteiligten zu gleichen Teilen. Individuelle Erwerbsquoten können je nach Finanzierungsanteil oder interner Vereinbarung flexibel gestaltet werden.

Gemeinschaftliche Rechte und Pflichten: Gehört die Immobilie mehreren Personen, haften sie grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den Kaufpreis und etwaige Darlehen. Eine vertragliche Regelung zur internen Haftungsverteilung kann sinnvoll sein.

Auseinandersetzung bei späterer Trennung oder Erbfall: Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer werden, sollte bedacht werden, wie mit einer späteren Trennung, einem Verkauf oder einem Erbfall umgegangen wird. Eine gesonderte Vereinbarung kann Streit vermeiden.

Mehrere Käufer oder Verkäufer – Klare Regelungen für gemeinschaftliches Eigentum

Häufig erwerben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie – sei es als Ehepaar, als unverheiratete Partner, innerhalb einer Erbengemeinschaft oder als Investoren. Hierbei stellen sich wichtige Fragen:

Ehegatten als Käufer oder Verkäufer – Güterstand beachten

Beim Immobilienerwerb durch Ehegatten ist der Güterstand, in dem die Ehegatten verheiratet sind entscheidend:

Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall):

Die Immobilie gehört grundsätzlich demjenigen, der sie kauft, es sei denn, beide Ehegatten treten als Käufer auf. Im Falle einer Scheidung kann jedoch ein Ausgleichsanspruch bestehen..

Gütertrennung oder
Gütergemeinschaft:

Bei Gütertrennung bleibt das Eigentum strikt getrennt. Bei Gütergemeinschaft fällt die Immobilie in das gemeinschaftliche Vermögen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Besonderheit bei ausländischen  Ehegüterrechten:

Bei Beteiligten mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland kann ein abweichendes Güterrecht gelten. Wir prüfen für Sie, welches Recht Anwendung findet und ob eine gesonderte Regelung notwendig ist.

Alle Fragen rund um das Thema Güterstand erörtern und besprechen wir gerne mit Ihnen. Bereits im Rahmen der Vorbereitung des Kaufvertrages sprechen wir Sie hierauf an, um für Sie einen rechtssicheren Erwerb zu gestalten.

Verkauf durch eine Erbengemeinschaft – Abstimmung ist entscheidend

Wenn eine Immobilie aus einem Nachlass verkauft wird, sind in der Regel mehrere Erben beteiligt. Eine Erbengemeinschaft kann jedoch nur gemeinschaftlich handeln.

Folgende Punkte sind besonders zu beachten:

Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und mitwirken. Einzelne Erben können nicht allein über die Immobilie verfügen.

Erbauseinandersetzung: Falls die Erbengemeinschaft nach dem Verkauf aufgelöst werden soll, kann eine gesonderte Vereinbarung zur Verteilung des Kaufpreises getroffen werden.

Vertretung durch einen Erben oder Testamentsvollstrecker:
Falls ein Erbe nicht selbst erscheinen kann oder es einen Testamentsvollstrecker gibt, sind besondere Vollmachten oder Genehmigungen erforderlich

Unterschiedliche Erwerbsquoten –
Flexibilität in der Eigentumsverteilung

Nicht immer erwerben Käufer eine Immobilie zu gleichen Teilen. Unterschiedliche Erwerbsquoten können verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:

Unterschiedliche Finanzierungsanteile:
nterschiedliche Finanzierungsanteile: Falls ein Käufer mehr Eigenkapital einbringt oder allein den Kredit bedient, kann dies im Grundbuch abgebildet werden.

Strategische Entscheidungen bei Kapitalanlegern:
Investoren können Eigentumsanteile so aufteilen, dass sie steuerliche Vorteile oder eine bessere Risikostreuung erzielen.

Steuerliche oder erbrechtliche Überlegungen:
Eine bestimmte Eigentumsverteilung kann im Hinblick auf Schenkungs- oder Erbschaftssteuer sinnvoll sein.

In all diesen Fällen beraten wir Sie umfassend und sorgen dafür, dass Ihre individuellen Wünsche rechtlich sauber umgesetzt werden.

Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Haben Sie Fragen?
Wir und unser Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble

T
0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de

Aktueller Hinweis zu Anfahrt

Straßensperrung ab
11. Juni 2026

Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.

Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten). 

Mehr Informationen finden Sie hier: