KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN
Die Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken als Vertragsgegenstand ist von wesentlicher Bedeutung und hat Auswirkungen auf die Gestaltung des Kaufvertrags. Während bei bebauten Grundstücken wie Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen neben dem Grundstück auch die vorhandenen Gebäude Beachtung finden, stehen bei unbebauten Grundstücken die zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten und Erschließungsfragen im Vordergrund. Die vertraglichen Regelungen müssen daher sorgfältig auf die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Grundstücks zugeschnitten werden.
Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung – beim Kauf einer bebauten Immobilie sind neben dem Grundstück auch die bestehenden Gebäude relevant. Besonders wichtig sind hier:
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der richtigen Gestaltung Ihres Kaufvertrages.
Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ist ein bedeutender Schritt und eine emotionale Entscheidung, die gut durchdacht sein will. Schließlich geht es um Ihr zukünftiges Zuhause, einen Ort der Geborgenheit und Freude. Deshalb beraten wir Sie umfassend. Jede Immobilie ist einzigartig, genauso wie Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Ob es um ein gemütliches Einfamilienhaus mit Garten, eine stilvolle Stadtwohnung oder ein charmantes Reihenhaus geht – wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen. Beim Kauf eines Hauses sind vor allem Fragen zur Bausubstanz, zur Energieeffizienz und zur Grundstückssituation entscheidend.
Wir achten darauf, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, damit Ihr neues Zuhause keine unerwarteten Überraschungen bereithält.
Wirtschaftliche Überleitung der Mietverhältnisse:
Sie übernehmen als Käufer sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverträgen. Mietkautionen, laufende Mietverträge sowie vertraglich vereinbarte Nebenkostenabrechnungen gehen auf Sie über.
Abgrenzung der Lasten und Kosten:
Damit es zu einem fairen Übergang zwischen Verkäufer und Käufer kommt, wird eine unterjährige Abgrenzung von Mieteinnahmen, Betriebskosten und offenen Nebenkostenabrechnungen vorgenommen. Üblicherweise wird taggenau bestimmt, welche Partei welche Einnahmen und Verpflichtungen trägt.
Dokumentation der Mietverhältnisse:
Um für beide Seiten Klarheit zu schaffen, fügen wir dem Vertrag eine Liste mit den wesentlichen Kerndaten der Mietverhältnisse als Anlage bei. Diese enthält Angaben zu den Mietern, Mietverträgen, Miethöhen, Kautionen und Nebenkostenvorauszahlungen..
Wenn Sie eine vermietete Immobilie erwerben, treten Sie in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Damit dies rechtssicher und transparent erfolgt, werden folgende Punkte vertraglich geregelt:
So stellen wir sicher, dass Sie als Käufer genau wissen, welche vertraglichen Verpflichtungen Sie übernehmen, und schützen Sie vor späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten.
Der Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Teileigentums bringt einige Besonderheiten mit sich:
Sondernutzungsrechte:
Gehört ein Gartenanteil oder ein Stellplatz zur Wohnung? Dies muss genau geregelt werden.
Hausgeld und Rücklagen:
Sie treten in die bestehende Verwaltung der Immobilie ein und sind an Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden.
Verwalterzustimmung:
In vielen Fällen ist beim Erwerb einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit die Zustimmung des Verwalters der Eigentümergemeinschaft erforderliche. Wir kümmern uns unbürokratisch um die erforderlichen Unterlagen und holen die Zustimmung für Ihren Kaufvertrag ein.
Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Besonderheiten berücksichtigt und in den Kaufvertrag einbezogen werden, damit Sie als Käufer keine bösen Überraschungen erleben.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, um später zu bauen, sollten Sie vorab prüfen:
Wir helfen Ihnen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und vertraglich abzusichern.
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de
Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten).
Mehr Informationen finden Sie hier: