IMMOBILIENRECHT
Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 sind neue Anforderungen für die GbR zu beachten. Wenn eine neu errichtete GbR eine Immobilie erwirbt oder eine bereits bestehende, aber bisher nicht eingetragene GbR als Eigentümerin im Grundbuch geführt werden soll, ist zunächst die Eintragung im Gesellschaftsregister erforderlich.
Um als GbR eine Immobilie erwerben zu können, ist zunächst die Eintragung im Gesellschaftsregister erforderlich. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte:
Nach der Eintragung Ihrer Gesellschaft im Gesellschaftsregister kann die eGbR als Eigentümerin einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden.
Viele bestehende GbRs, die bereits Immobilien besitzen, sind noch nicht im Gesellschaftsregister eingetragen. In diesen Fällen verlangt das Grundbuchamt eine Grundbuchberichtigung, um die neue Rechtslage anzugleichen. Auch hier kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung:
Wir prüfen, ob eine Eintragung im Gesellschaftsregister erforderlich ist. Wir stimmen die erforderlichen Angaben gemeinsam mit Ihnen ab und bereiten die Anmeldung Ihrer Gesellschaft zum Gesellschaftsregister vor. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch gerne bei der Anpassung oder Neufassung des Gesellschaftsvertrages Ihrer Gesellschaft.
Die Anmeldung wird notariell beglaubigt und beim Gesellschaftsregister eingereicht.
Wir bereiten alle Anträge für das Grundbuchamt vor und reichen sie in Ihrem Namen ein.
Wir sorgen dafür, dass die Eigentumsverhältnisse Ihrer GbR auch im Grundbuch korrekt abgebildet sind.
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de
Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten).
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