Einer der wichtigsten Punkte in einem Ehevertrag ist die Wahl des Güterstands. Er bestimmt, wie Ihr Vermögen während der Ehe verwaltet wird und was im Falle einer Scheidung oder im Erbfall geschieht.
Ohne vertragliche Regelung gilt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Das bedeutet, dass jeder von Ihnen sein eigenes Vermögen behält, aber der von jede, Ehegatten während der Ehe erzielte Zugewinn – also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen – im Scheidungsfall ausgeglichen wird. Dies kann für viele Paare eine sinnvolle Lösung sein, doch in bestimmten Konstellationen führt sie zu wirtschaftlichen Risiken oder unerwünschten Ergebnissen.
Sind Sie Unternehmer oder Freiberufler? Dann kann der Zugewinnausgleich bedeuten, dass Ihr Ehepartner im Scheidungsfall einen Anteil an Ihrem Unternehmenswert erhält. Um die finanzielle Stabilität Ihres Betriebs zu sichern, können wir gemeinsam eine Regelung entwickeln, die Ihr Unternehmen schützt – sei es durch eine Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich oder durch eine Berechnungsmethode, die den Fortbestand des Unternehmens sichert.
Befinden Sie sich in einer zweiten Ehe und möchten Ihr Vermögen strikt voneinander trennen? Dann kann eine Gütertrennung eine Option sein oder aber eine Modifikation der Zugewinngemeinschaft dahingehend, dass für den Fall der Scheidung ein Zugewinnausgleich nicht stattfinden, um gleichwohl erbschaftssteuerliche Vorteile der Zugewinngemeinschaft zu sichern. So bleiben beide Partner wirtschaftlich unabhängig, und es entstehen keine wechselseitigen Ansprüche.
Für junge Paare, deren finanzielle Situation sich noch entwickelt, ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft eine flexible Lösung. So können Sie beispielsweise festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte – wie Immobilien, Erbschaften oder Unternehmensbeteiligungen – vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden, während andere Vermögenszuwächse weiterhin geteilt werden.
Auch im Erbfall spielt der Güterstand eine wichtige Rolle: In der Zugewinngemeinschaft erhöht sich Ihr gesetzlicher Erbteil um ein Viertel des Nachlasses. In der Gütertrennung entfällt dieser Vorteil, sodass hier oft ergänzende erbrechtliche Regelungen notwendig sind.
Die Altersvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Absicherung. Im Falle einer Scheidung werden nach der gesetzlichen Regelungen im Wege des Versorgungsausgleiches die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Dies betrifft gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorge sowie private Rentenversicherungen.
Für viele Paare ist dies eine faire Regelung. Doch es gibt Situationen, in denen eine individuelle Anpassung vorteilhaft sein kann.
Sind Sie etwa selbstständig und haben Ihre Altersvorsorge privat aufgebaut? Dann kann die pauschale Teilung der Anrechte für Sie zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Hier können wir gemeinsam prüfen, ob eine individuelle Lösung – beispielsweise eine Abfindung oder eine alternative Ausgleichszahlung – für Sie sinnvoll ist.
Haben Sie Anwartschaften in einer berufsständischen Versorgung oder sind Sie Beamter? Dann sollten wir genau prüfen, ob der Versorgungsausgleich in der gesetzlich vorgesehenen Form für Ihre Situation angemessen ist. Da hier oft keine klassische Rentenanwartschaft besteht, sondern eine Versorgung, die von besonderen Regeln geprägt ist, kann eine maßgeschneiderte Vereinbarung erforderlich sein.
Sind Sie und Ihr Ehepartner beide finanziell unabhängig und haben jeweils Ihre eigene Altersvorsorge aufgebaut? Dann kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich im Ehevertrag anzupassen oder – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ganz auszuschließen.
Nach einer Scheidung kann einer von Ihnen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Dabei geht es insbesondere um Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder, aber auch um Ausgleich für ehebedingte Einkommenseinbußen oder Unterhalt aufgrund von Krankheit oder Alter. ZU differenzieren ist dabei zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.
Grundsätzlich kann auf künftigen Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden, wohl aber auf den nachehelichen Unterhalt. Hier lassen sich bereits im Ehevertrag klare Vereinbarungen treffen, die spätere Auseinandersetzungen vermeiden.
Wenn Sie beide finanziell unabhängig sind – etwa in einer zweiten Ehe –, kann ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht eine sinnvolle Lösung sein.
Wenn Sie planen, längere Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen, um sich der Kindererziehung zu widmen, sollten Sie bereits im Ehevertrag festhalten, wie Ihre finanzielle Absicherung im Trennungsfall aussehen soll. Eine Möglichkeit ist beispielsweise eine feste Unterhaltsregelung für eine bestimmte Dauer oder eine Staffelung, die sich an der Rückkehr in den Beruf orientiert.
Damit die Regelungen fair und ausgewogen sind, arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen. So stellen wir sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen wirtschaftlich tragfähig sind und steuerliche Vorteile optimal genutzt werden.
Mit Ihrer Eheschließung erhält Ihr Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht, dessen Höhe sich nach dem Güterstand richtet. In der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil auf die Hälfte des Nachlasses, während in der Gütertrennung nur der normale gesetzliche Erbanteil gilt.
Gerade in Patchwork-Familien kann dies zu unerwünschten Ergebnissen führen, wenn Kinder aus früheren Beziehungen benachteiligt werden. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie hier gezielt Regelungen treffen, die den Nachlass gerecht verteilen.
Auch Pflichtteilsverzichte oder Regelungen zur Unternehmensnachfolge können sinnvoll sein, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine langfristige Planung Ihrer Vermögensverteilung sicherzustellen.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben, stellt sich die Frage, welches Recht für Ihre Ehe, Ihr Vermögen und eine mögliche Scheidung anwendbar ist. Ohne eine klare vertragliche Regelung kann es passieren, dass ein Ehevertrag in einem Land nicht anerkannt wird oder dass eine Scheidung nach einer unerwarteten Rechtsordnung beurteilt wird.
Durch eine gezielte Rechtswahl können Sie festlegen, welche nationale Rechtsordnung für Ihre Ehe gilt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland haben oder wenn Ihr Ehepartner in einem Land lebt, das ein anderes Güterrecht vorsieht als Deutschland.
Jede Ehe ist einzigartig – genauso sollte Ihr Ehevertrag individuell gestaltet sein. Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie passende Lösung finden. Wir beraten Sie umfassend und arbeiten gerne interdisziplinär mit Ihren Anwälten und Steuerberatern zusammen. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
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