Familienrecht

Trennungs- & Scheidungsfolgevereinbarung

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung –
Klare Regelungen für einen fairen Neuanfang

Eine Trennung oder Scheidung bringt viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Neben den emotionalen Herausforderungen müssen Vermögen und Verbindlichkeiten auseinandergesetzt, Unterhaltsansprüche geklärt und erbrechtliche Folgen bedacht werden. Eine einvernehmliche Regelung durch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann nicht nur langwierige Streitigkeiten vermeiden, sondern auch eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für beide Seiten ermöglichen.

Gerade wenn Immobilien, gemeinsame Schulden oder komplexe Vermögenswerte betroffen sind, bietet eine individuell gestaltete Vereinbarung eine wichtige Grundlage für einen geordneten Übergang in die nächste Lebensphase. Auch Regelungen zum Versorgungsausgleich und Unterhalt können so getroffen werden, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wir erarbeiten mit Ihnen eine Lösung, die Ihre wirtschaftlichen Interessen ebenso berücksichtigt wie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen, um eine für beide Seiten faire und tragfähige Vereinbarung zu schaffen.

Vermögensauseinandersetzung –
Klare Verhältnisse schaffen

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens ist oft einer der schwierigsten Punkte bei einer Trennung. Wer behält die gemeinsam erworbene Immobilie? Was passiert mit gemeinsamen Schulden? Wie werden Investitionen oder Unternehmensbeteiligungen aufgeteilt?

Haben Sie während der Ehe gemeinsam eine Immobilie erworben, stellt sich die Frage, wer sie künftig behalten soll. Soll einer von Ihnen das Haus oder die Wohnung übernehmen, kann eine Schuldhaftentlassung oder eine Schuldfreistellung bei der finanzierenden Bank notwendig sein. Wir helfen Ihnen dabei, eine Regelung zu finden, die für alle Seiten – einschließlich der Bank – tragfähig ist.

Auch bei noch laufenden Darlehen oder Finanzierungen sollten klare Vereinbarungen getroffen werden. Ohne eine ausdrückliche Regelung haften beide Ehepartner weiterhin gesamtschuldnerisch, auch wenn nur einer von Ihnen die Immobilie übernimmt. Durch eine vertragliche Regelung zur Schuldübernahme oder eine Freistellung von der Haftung können spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Gehört zu Ihrem gemeinsamen Vermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einer Gesellschaft, sollten Sie besonderes Augenmerk auf die wirtschaftlichen Auswirkungen legen. Ein voreiliger Verkauf oder eine unüberlegte Übertragung kann langfristige Konsequenzen haben. Hier prüfen wir mit Ihnen die bestmögliche Lösung – sei es eine Abfindung, eine Ratenzahlung oder eine Beteiligungsregelung.

Versorgungsausgleich – Flexible Lösungen für Ihre Altersvorsorge

Im Scheidungsfall werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich hälftig geteilt. Doch nicht immer ist die gesetzliche Regelung die beste Lösung.

Haben Sie erhebliche private Vorsorge getroffen, kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten. Möglich ist beispielsweise eine externe Teilung bestimmter Versorgungsanwartschaften oder ein Verzicht gegen eine einmalige Abfindung.

Besondere Vorsicht ist bei berufsständischen Versorgungen oder der Beamtenversorgung geboten. Hier gelten besondere Regeln, die zu wirtschaftlichen Nachteilen führen können, wenn keine individuelle Anpassung erfolgt. Wir prüfen mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und entwickeln eine faire Regelung, die Ihre Altersvorsorge sichert.

Unterhalt – Gerecht und wirtschaftlich sinnvoll regeln

Ein wesentlicher Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind Regelungen zum Unterhalt. Dabei sind unterschiedliche Formen des Unterhalts zu berücksichtigen:

Trennungsunterhalt:

Während der Trennungszeit kann einer von Ihnen Anspruch auf Unterhalt haben. Dieser kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, wohl aber in gewissen Grenzen individuell gestaltet werden.

Nachehelicher Unterhalt:

Hier besteht ein größerer Gestaltungsspielraum. Abhängig von Ihrer wirtschaftlichen Situation kann eine Unterhaltsverpflichtung befristet, herabgesetzt oder ganz ausgeschlossen werden. Besonders wenn beide Ehepartner finanziell eigenständig sind – etwa nach einer längeren Ehe mit klar getrennten Vermögensverhältnissen – kann ein gegenseitiger Verzicht sinnvoll sein.

Unterhalt wegen Kinderbetreuung:

Falls einer von Ihnen nach der Scheidung gemeinsame Kinder betreut, besteht Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Auch hier können individuelle Regelungen getroffen werden, die beispielsweise eine schrittweise Reduzierung oder eine konkrete Unterstützung für den Wiedereinstieg in den Beruf vorsehen.

Wir helfen Ihnen, eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden, die sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Dabei arbeiten wir auf Wunsch eng mit Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen, um steuerliche und wirtschaftliche Aspekte optimal zu gestalten.

Kindesunterhalt – Verantwortung für die Zukunft Ihrer Kinder

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, muss die finanzielle Absicherung auch nach der Trennung gewährleistet sein. Der Kindesunterhalt orientiert sich grundsätzlich an der Düsseldorfer Tabelle, doch es gibt Spielräume für individuelle Vereinbarungen.

 

Möchten Sie eine direkte Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung oder an besonderen Aufwendungen wie Schulkosten oder Freizeitaktivitäten festlegen? Soll der Unterhalt in einer bestimmten Form gezahlt oder mit anderen Leistungen verrechnet werden? Wir helfen Ihnen, eine praktikable und rechtssichere Lösung zu finden, die den Bedürfnissen Ihrer Kinder gerecht wird.

Erbrechtliche Regelungen – Klarheit für den Fall der Fälle

Auch nach der Scheidung bleiben erbrechtliche Fragen relevant. Ohne eine ausdrückliche Regelung kann Ihr geschiedener Ehepartner weiterhin erbberechtigt sein, wenn Sie kein neues Testament errichten. Zudem bestehen unter Umständen noch Pflichtteilsansprüche, die nach einer Trennung unerwünschte Konsequenzen haben können.

Mit einer Erb- und Pflichtteilsverzichtsvereinbarung können Sie klare Verhältnisse schaffen. Dies ist besonders wichtig, wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind oder wenn größere Vermögenswerte betroffen sind, die gezielt vererbt werden sollen.

Falls Sie eine Immobilie oder ein Unternehmen besitzen, kann auch eine Nachfolgeregelung sinnvoll sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Internationale Scheidungen – Welches Recht gilt?

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder in einem anderen Land leben, stellt sich die Frage, welches Recht für Ihre Scheidung gilt. Unterschiedliche Rechtsordnungen können zu erheblichen Abweichungen bei der Vermögensaufteilung, dem Unterhalt oder dem Versorgungsausgleich führen.

Durch eine gezielte Rechtswahl können Sie festlegen, welches nationale Recht auf Ihre Scheidung anwendbar ist. Dies kann insbesondere dann wichtig sein, wenn Vermögenswerte im Ausland vorhanden sind oder wenn ein Ehepartner in einem Land lebt, das ein anderes Güterrecht vorsieht als Deutschland.

Ihr maßgeschneiderter Weg zur fairen Lösung

Jede Trennung ist individuell – und genauso sollte auch Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung maßgeschneidert sein. Ob Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt oder erbrechtliche

Regelungen: Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite, um eine faire und wirtschaftlich tragfähige Lösung zu entwickeln.

Dabei legen wir großen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte optimal zu gestalten. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

Haben Sie Fragen?
Wir und unser Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble

T
0241 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de

Aktueller Hinweis zu Anfahrt

Straßensperrung ab
11. Juni 2026

Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.

Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten). 

Mehr Informationen finden Sie hier: