Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, ist dies nicht nur emotional belastend, sondern oft auch mit rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite und helfen Ihnen, den Nachlass effizient und konfliktfrei zu regeln.
Einer der wichtigsten ersten Schritte ist häufig die Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, die als offizieller Nachweis der Erbenstellung dienen. Ein Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis ist erforderlich, wenn:
Ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) ist erforderlich, wenn ein Erbfall mit grenzüberschreitenden Aspekten innerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks und Irlands) vorliegt. Es dient als Nachweis der Erbenstellung, der Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände und berechtigt zur Verwaltung des Nachlasses in mehreren EU-Mitgliedstaaten. Das Europäisches Nachlasszeugnis erleichtert somit die Abwicklung von Nachlässen, die Vermögenswerte in verschiedenen europäischen Ländern umfassen, indem es einheitliche und unkomplizierte Verfahren ermöglicht.
Als Notare unterstützen wir die Erben bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden. Dazu zählen Dokumente wie Sterbeurkunden, Geburtsurkunden und Testamente. Wir übernehmen im Rahmen der Erstellung Ihres Antrages auf Erteilung eines Erbscheines oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
Als erfahrene Notare unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Erbscheines oder eines Europäischen Nachlasszeugnissen durch
Die Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses kann kompliziert sein, insbesondere wenn es mehrere Erben, Unternehmensanteile oder Grundbesitz gibt. Wir sorgen für eine schnelle, rechtssichere und stressfreie Abwicklung, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und übernehmen die Formalitäten für Sie!
Nach einem Erbfall entstehen oft Erbengemeinschaften, in denen mehrere Personen gemeinsam über den Nachlass verfügen. Während einige Erben eine schnelle Lösung bevorzugen, möchten andere bestimmte Vermögenswerte behalten. Ohne eine klare Regelung kann es zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommen. Als erfahrene Notare unterstützen wir Sie dabei, eine rechtssichere und faire Erbauseinandersetzung zu erreichen – sei es durch einvernehmliche Vereinbarungen oder verbindliche Regelungen.
Eine Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt. Alle Erben haben das Recht, eine Auseinandersetzung des Nachlasses zu verlangen. In vielen Fällen erfordert dies die Aufteilung von Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensanteilen unter Auszahlung von Erben, die sich aus der Erbengemeinschaft zurückziehen möchten. Ohne eine klare Einigung drohen langwierige Auseinandersetzungen oder sogar eine Teilungsversteigerung bei Immobilien.
Wir helfen Ihnen, eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich einwandfreie Lösung zu finden. Hierbei unterstützen wir Sie vor allem bei der Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrags, um die Verteilung Nachlasses verbindlich zu regeln und dabei die erforderlichen weiteren Verfahrenshandlungen vorzunehmen.
Gerade bei Immobilien oder Familienunternehmen erfordert die Erbauseinandersetzung eine besonders sorgfältige Planung:
Hier beraten wir Sie praxisnah und individuell, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Einvernehmliche Lösung statt Streit – wir unterstützen Sie dabei! Eine Erbauseinandersetzung kann emotional belastend sein. Unser Ziel ist es, Sie mit fachlicher Kompetenz, Fingerspitzengefühl und rechtssicherer Gestaltung zu unterstützen – für eine faire und zukunftssichere Lösung. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie bei jedem Schritt!
Möchte ein Erbe seinen Anteil nicht behalten, kann er gegen eine Abfindung ausscheiden. Die sogenannte Abschichtung vereinfacht die Nachlassteilung erheblich.
Falls bestimmte Personen im Testament mit einem Vermächtnis bedacht wurden (z. B. Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände), unterstützen wir bei der reibungslosen Erfüllung dieser testamentarischen Anordnung.
Als Notare verstehen wir, dass das Erbrecht oft komplex und verwirrend sein kann, insbesondere wenn ein Auslandsbezug vorliegt, internationale Aspekte eine Rolle spielt und damit das sogenannte Internationale Privatrecht zur Anwendung kommt. Das Internationale Privatrecht im Erbrecht regelt, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt, wenn der Erblasser oder die Erben unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder der Nachlass sich in mehreren Staaten befindet. Es geht also um die Frage, welches Recht wann greift.
Bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen ist es entscheidend, das anwendbare Erbrecht zu kennen. In vielen Fällen können Sie als Erblasser wählen, welches nationale Recht gelten soll. Diese sogenannte Rechtswahl muss jedoch korrekt formuliert und dokumentiert sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Auch die Nachlassabwicklung kann herausfordernd sein, wenn sich der Nachlass in verschiedenen Ländern befindet oder internationale Erben involviert sind.
Wir kooperieren eng mit Notaren in den Niederlanden und Belgien. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, Sie auch bei internationalen Erbfällen kompetent zu beraten und zu unterstützen. Zudem arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen, um steuerliche Aspekte des Nachlasses mit Auslandsbezug zu regeln.
Ihre persönliche Situation sowie Ihre individuellen Wünsche und Belange steht bei uns im Mittelpunkt. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Lebenssituation zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Unsere langjährige Erfahrung im Erbrecht sowie bei der vorweggenommenen Erbfolge, in der Unternehmensnachfolge und im internationalen Privatrecht garantiert Ihnen eine fundierte und kompetente Beratung. Kontaktieren Sie uns, um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren und Klarheit in Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu bringen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble
T 0241 470 65 - 0
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Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.
Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten).
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