Startseite » Unsere Leistungen » Vorsorgevollmacht » Vollmacht ja aber an wen

VORSORGEVOLLMACHT

Vollmacht ja – Aber an wen?

Zentral bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist die Auswahl der Person oder der Personen, die Sie bevollmächtigen möchten.

Da sie zu weitreichenden Entscheidungen ermächtigt werden, sollten Sie ihnen ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen. Sie müssen in der Lage sein, Ihre Wünsche und Interessen genau zu verstehen und umzusetzen, und zwar auch in schwierigen und emotional äußerst belastenden Situationen.

Es gilt auch zu überlegen, ob Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen möchten. Hierzu beraten wir Sie gerne, denn beides hat seine Vor- und Nachteile:

Wenn Sie sich dafür entscheiden, mehrere Personen zu bevollmächtigen, ist es daher ratsam, ein solches Rangverhältnis im Innenverhältnis zu bestimmen. Auch zur Ausgestaltung eines Rangverhältnisses beraten wir Sie gerne, denn eine klare Anweisungen sorgt dafür, dass die Bevollmächtigten stets wissen, wer in welchen Situationen die Entscheidungshoheit hat, und hilft daher dabei,  Konflikte zu vermeiden und die Entscheidungsfindung effizienter zu gestalten. Oftmals wird das Verhältnis zwischen mehreren Bevollmächtigten wie folgt geregelt:

Außenverhältnis und Innenverhältnis der Vollmacht

Bei der Erstellung einer maßgeschneiderten Vorsorgevollmacht ist es auch von Bedeutung, den Unterschied zwischen dem (Innen-)Verhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten einerseits und dem (Außen-)Verhältnis gegenüber Dritten zu berücksichtigen und Innen- und Außenverhältnis klar abzugrenzen und sorgfältig auszugestalten.

Das Innenverhältnis beschreibt die detaillierten Anweisungen und Vorgaben, die Sie der bevollmächtigten Person oder den bevollmächtigten Personen erteilen. Hierbei handelt es sich um die internen Richtlinien, die festlegen, wie bestimmte Entscheidungen in Ihrem Interesse getroffen werden sollen. Diese individuellen Weisungen umfassen beispielsweise, wie Vermögenswerte verwaltet oder medizinische Entscheidungen getroffen werden. Das Innenverhältnis ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche, Vorstellungen und Interessen präzise umgesetzt werden.

Im Gegensatz dazu steht das Außenverhältnis, welches die rechtliche Anerkennung und Durchsetzung der Vollmacht gegenüber Dritten betrifft. Denn Behörden, Banken, Kranken- und Pflegekassen sowie andere Stellen müssen die Vollmacht akzeptieren, damit die Handlungsfähigkeit der bevollmächtigten Person gewährleistet ist. Eine praxisgerechte Gestaltung des Außenverhältnisses ist unabdingbar, damit die Vollmacht im Ernstfall anerkannt wird.

Hierzu beraten wir Sie gerne und stellen dadurch sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht Ihren persönlichen Vorstellungen, Wünschen und Interessen zur Geltung verhilft, gleichzeitig aber auch ohne weitere Hindernisse im Rechtsverkehr anerkannt wird.

Haben Sie Fragen?
Wir und unser Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Armin Winnen
& Dr. Maximilian Eble

T
0241. 470 65 - 0
kontakt@we-notare.de

Aktueller Hinweis zu Anfahrt

Straßensperrung ab
11. Juni 2026

Um Unannehmlichkeiten aufgrund aktueller Bauarbeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Anfahrt über die Oppenhoffallee und Viktoriaallee.

Bitte nutzen Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage (Parkhaus REWE Stenten). 

Mehr Informationen finden Sie hier: